Riester-Check

Einkommen

Bei Angestellten die rentenversicherungspflichtigen Einnahmen bzw. Entgeltersatzleistungen wie z.B. Arbeitslosen- und Krankengeld (in bestimmten Fällen die „fiktiv“ renten-versicherungspflichtigen Einnahmen) des Vorjahres.

Bei Beamten die bezogene Besoldung oder Amtsbezüge des Vorjahres.

Zulagen

Abzüglich Grundzulage:

175 EUR pro Person
bei Personen unter 25 Jahren zzgl. 200 EUR einmalig

Abzüglich Kinderzulage:

185 EUR pro Kind oder
300 EUR pro Kind (für ab 2008 geborene Kinder)