• Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen

Immer noch zahlen einige Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Vermögenswirksame Leistungen, im Öffentlichen Dienst sind sie obligatorisch. Üblicherweise zahlen Arbeitnehmer etwas von ihrem Gehalt dazu und vereinbaren eine Laufzeit von insgesamt sieben Jahren. Hierfür sind neben Bausparverträgen und Banksparplänen auch Aktienfonds zugelassen.

Sofern es die Umstände (Risikoneigung, Förderungen etc.) zulassen, rate ich zu einem Aktienfondsparplan, da dieser die höchsten Renditechancen bietet. Für Anleger die noch keine Erfahrung mit Investmestmentfonds gesammelt haben, ist dies ein guter Einstieg.

Für Auszubildende ist das VL-Sparen besonders interessant, da sie zusätzlich von den staatlichen Förderungen (Arbeitnehmer-Sparzulage) profitieren können.

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